05.03.2013
Neuer Eichantrag mit Rückbestätigung
Das LMET hat ein neues Informationsblatt zur Eichantragstellung
bereit gestellt und weist damit die Verwender / Betreiber von eichpflichtigen Messgeräten darauf hin,dass Eichungen rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit zu beantragen sind und auf Wunsch eine Eingangsbestätigung zurückgesendet wird.
Diese kann als Nachweis gegenüber Dritten verwendet werden.
Bitte verwenden Sie zur Eichantragstellung den überarbeiteten Eichantrag (Stand 3/2013)
.
Das LMET informiert , dass die territoriale Zuständigkeit der Eichämter
für den Landkreis Weimar und die Stadt Weimar vom Eichamt Südthüringen auf das Eichamt Nordthüringen übertragen wurde.
Diese Maßnahe war erforderlich, um die Aufgabenbearbeitung an die begrenzten Personalkapazitäten besser anzupassen und die Eichaufgaben bestmöglich zu bearbeiten.
Der überwiegende Anteil der Waren des täglichen Bedarfs wird bereits fertig verpackt an den Kunden verkauft. Dazu gehören insbesondere Nahrungs- und Genussmittel.
Die korrekte Mengenangabe auf der Verpackung muss auch mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen. Deshalb werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LMET durch Stichprobenkontrollen die fertig verpackten Produkte auf den korrekten Volumen- oder Gewichtsinhalt überprüft.
21.11.2012
Begutachtung der messtechnischen Rückführung
Im LMET wurde am 07.05.2012 eine Begutachtung durch die PTB durchgeführt.
Die Begutachtung umfasste die Dokumentation und praktischen Umsetzung der messtechnischen Rückführung auf SI-Einheiten bzw. nationale Normale nach DIN EN ISO 17025.
Mit
Bestätigungsschreiben vom 21.11.2012 wurde der Vorgang erfolgreich abgeschlossen.
07.11.2012
Neue Informationen über das LMET verfügbar
Das LMET hat neue Informationen zur Darstellung seiner Aufgaben und Wirksamkeit veröffentlicht.
Kurzvorstellung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Thüringen
31.08.2012
Überarbeitete Eigenerklärung veröffentlicht
Das LMET hat seine
Eigenerklärung überarbeitet und neu veröffentlicht.
Angesichts der fragmentösen Darstellungen durch Herrn Barth (FDP) in der Presse (TLZ v. 25.07.12), nach denen das Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen (LMET) dem Wirtschaftsministerium Verluste in Höhe von rund 2 Mio. Euro verursachen würde, sehe ich mich zu einer Klarstellung veranlasst.
Bei den 2 Mio. Euro handelt es sich um eine Planzahl. Die Realität sieht etwas anders aus. Das LMET ist eine der wenigen Behörden in Thüringen, die mehr als zwei Drittel seines Kostenbudgets durch Einnahmen gegenfinanziert.
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27.06.2012
Jahresbericht 2011
Ein funktionierendes Mess- und Eichwesen ist die Grundlage für eine florierende Wirtschaft mit fairem Wettbewerb und ohne Benachteiligung des Endkunden beim Erwerb von Waren oder Gütern.
Neben der Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Maßeinheiten ist die korrekte und zweifelsfreie Mengenermittlung im geschäftlichen Verkehr ebenso von öffentlichem Interesse wie auch die Messung von sicherheitsrelevanten Größen im Gesundheits-, Umweltschutz und Straßenverkehr.
Für Thüringen hat sich das Landesamt für Mess- und Eichwesen (LMET) als unabhängige und kompetente technische Behörde auch im Jahr 2011 dieser Aufgaben erfolgreich gestellt. ...
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