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Medizinprodukterecht und Eichrecht in medizinischen Einrichtungen |
Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde
Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen (z. B. Blutuntersuchungen) korrekt sind, müssen festgelegte Verfahrensweisen, angefangen von der Blutentnahme über den Transport, die Untersuchung der Probe im Laboratorium und deren Auswertung eingehalten werden. Dazu ist u. a. ein Qualitätssicherungssystem notwendig. Die entsprechenden Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen finden Sie in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (kurz: RiliBÄK). Diese Anforderungen sind bis zum 01.04.2010 umzusetzen.
Weiter Informationen finden sie auf der Webseite der Bundesärztekammer.
Messtechnische Kontrolle an Medizinprodukten
Liste der MTK-Dienstleister
Bitte entnehmen sie aus folgender Liste die Kontaktdaten und den Leistungsumfang der angemeldeten
MTK-Dienstleister. Das LMET erbringt nur in begründeten Ausnahmefällen die Dienstleistung selbst.
Anmeldung als Dienstleister
Wenn Sie als Dienstleistungsanbieter über die notwendigen fachlichen und technischen Voraussetzungen verfügen (siehe hierzu § 11 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 MPBetreibV) können Sie die messtechnische Kontrolle an Medizinprodukten in Thüringen durchführen. Dazu müssen Sie diese Tätigkeit der zuständigen Behörde, in diesem Fall dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen, anzeigen. Bitte füllen Sie dafür das Formblatt
Mitteilung über die Durchführung messtechnischer Kontrollen aus und übersenden dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die auf dem Formblatt angegebene Adresse
