Navigation

Inhalt

Gesetze und Verordnungen

Grundlage für die Sicherstellung richtiger Messungen bildet eine breite Palette von Rechtsvorschriften:

EU-Recht

Bundesrecht

Landesrecht

  • Richtlinie des Rates 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen
  • Richtlinie des Rates 93/42/EWG über Medizinprodukte
  • Richtlinie 98/79/EG über Invitro-Diagnostika
  • Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte

 

 

  • Anordnungen der Landesregierung und Verordnung des Innenministers über die Einrichtung von Behörden und Einrichtungen in Thüringen vom 18.06.1991 (GVBl Nr. 13 S. 188)
  • Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für den Vollzug mess- und eichrechtlicher Rechtsvorschriften - ThürMEZustVO

 

Beschusswesen

  • Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
  • Waffengesetz - WaffG
  • Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV
  • Kostenverordnung zum Waffengesetz - WaffKostV
  • Beschussgesetz - BeschG
  • Beschussverordnung - BeschussV
  • Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - KrWaffKontrG
  • Gesetz zum Übereinkommen vom 01.07.1969 über die Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen vom 26.07.1971 (BGBl I S. 989)

 

  • Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Beschussgesetz (ThürBeschZVO) vom 13. Juli 2005 (GVBl Nr.12 S. 298)

Viele deutsche Rechtsnormen beruhen inzwischen auf europäischen Richtlinien. Ziel war und ist es dabei, gleiche Anforderungen, z.B. an Messgeräte, für die gesamte europäische Union aufzustellen. Insbesondere den Herstellern von Messgeräten wird dadurch der Zugang zum Markt wesentlich erleichtert. Anstatt ein Messgerät in jedem Nationalstaat separat zuzulassen, genügt jetzt die einmalige Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle und die Konformitätserklärung durch den Hersteller.